Kosten
Haftungsausschluss

Kosten


Wer trägt die Kosten?

Die logopädische Therapie wird in aller Regel von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind dabei von jeglichen Zuzahlungen befreit. Bei älteren Patienten ist ein entsprechender Eigenanteil zu entrichten. Dieser umfasst 10,- € Rezeptgebühr und eine Zuzahlung von üblicherweise 10 % pro Therapie.

Wie komme ich an eine Verordnung?

Eine Verordnung erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt. Dies kann z.B. ein Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, ein Neurologe, Phoniater oder Pädaudiologe, Hausarzt, Kieferorthopäde oder Zahnarzt sein.

Wie sieht es mit der Kostenübernahme bei Privatversicherungen aus?

Bei Privatversicherten übernehmen die Versicherer die Kosten in unterschiedlichem Umfang. Deshalb muss vor Beginn der Behandlung ein Kostenvoranschlag besprochen werden. Sie können aber bereits vor dem ersten Termin ihren Versicherer fragen, in welcher Höhe sie für die Leistungen aufkommen müssen.


Weitere Hinweise

Es ist anzuraten, diese Zahlungsbelege bis zum Jahresende aufzubewahren, da eine Befreiung bei der Krankenkasse beantragt werden kann. Die Gesamtsumme der Zuzahlungen für Ihre Gesundheit sollen höchstens 2 % des Bruttojahreseinkommens betragen, bei chronisch Kranken bis zu 1 %. Bei näheren Fragen können Sie sich an ihre Krankenkasse wenden.

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Verordnung
vom Arzt

Verordnung
der Kiefer-
orthopäden
und Zahnärzte

In der Praxis für Logopädie, Essen,dreht sich alles um unsere kleinen und großen Patienten!
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